1256.

König Ottokar verschafft seinem Verwandten dem Sohn Heinrichs II., Herzog Wladislaw, der in Padua studirt hatte (vgl. hierüber Stenzel Ss. r. Siles. I, 162), die Propstei auf dem Wischehrad.

Glatzel, Vorstudien zur Regierungsgeschichte Heinrichs IV. S. 18, ohne dass ich seine Quelle hätte auffinden können, (Luchs, der in seinen Fürstenbildern Bd. 10 S. 4 dieselbe Notiz hat, ist wohl auch Glatzel gefolgt) doch ist die Nachricht nicht unwahrscheinlich, da W. im Jahre 1257 urkundlich als Propst von Wischehrad vorkommt (vgl. unten die zweite Urkunde z. J. 1257 o. T.).


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1875; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 2: Bis zum Jahre 1280. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.